ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftstransaktionen zwischen den Parteien. Widersprüchliche Bedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: der Kunde, gelten nicht, es sei denn, die Fotografin Katharina Klinck, im Folgenden: der Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Zum Zwecke dieser AGB bedeutet "Fotografien" alle digitalen Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos und Videos), die vom Auftragnehmer hergestellt werden, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zur Erstellung oder Herstellung verwendet wurde. Dazu gehören insbesondere gedruckte oder freiliegende Papierfotos, gedruckte oder exponierte Fotos in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotos in Online-Galerien oder Fotos und Videos, die auf anderen Datenträgern gespeichert sind.
Pflichten des Kunden
Der Kunde muss sicherstellen, dass der Auftragnehmer über alle Informationen verfügt, die für die rechtzeitige Ausführung des Auftrags erforderlich sind (Zeitplan, Wegbeschreibung, Sonderwünsche usw.). Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Kunden ergeben, liegen in der Verantwortung des Kunden und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und gelten als Arbeitszeit des Auftragnehmers, die vergütet werden soll.
Der Kunde stellt sicher, dass das Fotografieren an den betreffenden Orten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob Fotografie erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Standorte oder Gegenstände gelten. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat den Auftragnehmer zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
Der Kunde muss jede Mängelmitteilung schriftlich einreichen; diese müssen spätestens 14 Tage nach Lieferung der Fotos beim Auftragnehmer eingehen. Nach dieser Zeit gelten die Fotos als vertragskonform und frei von Mängeln akzeptiert.
Leistung des Auftragnehmers
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Dementsprechend werden keine Beschwerden und/oder Mängelhinweise akzeptiert, auf die sich die oben genannten Mängel beziehen. Nachfolgende Änderungswünsche des Kunden erfordern eine separate Vereinbarung und Bestellung, die separat bezahlt werden müssen.
Sofern nicht von Fall zu Fall etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos.
Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Der Kunde ist sich bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen bedeutet.
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer muss während der Hochzeit des Kunden, wie vertraglich vereinbart, fotografieren. Der Kunde kann den Auftragnehmer auffordern, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten.
Der Auftragnehmer muss die von ihm ausgewählten und bearbeiteten Fotos nach eigenem Ermessen in einem Dateiformat freigeben, das nach alleinigem Ermessen des Kunden ausgewählt wurde (z. B. jpeg). Die RAW-Dateien der Fotos verbleiben dem Auftragnehmer und werden nicht herausgegeben.
Der Auftragnehmer stellt die digitalen Kopien der Fotos innerhalb von sechs Wochen nach dem Fototermin an den Kunden weiter. Wenn besonders aufwendige zusätzliche Produkte (z.B. Hochzeitsalben) erstellt werden, wird ein separates Übergabedatum in Übereinstimmung mit den damit verbundenen Zeitanforderungen vereinbart.
Mit der Freigabe der Fotos an den Kunden haftet der Kunde für Verluste, Zerstörungen und Schäden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern.
Gebühren und Ausgaben
Wenn die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum überschreitet, wird ein vereinbarter Stundensatz berechnet.
Eine erste Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig und zahlbar. Dies bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Die Aktualität der Zahlung wird auf der Grundlage des Zeitpunkts bestimmt, zu dem der Betrag auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist. Für den Fall, dass die vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig eingeht, sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich garantierte Leistung zurückzuhalten.
Die verbleibende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar.
Jede Reise des Auftragnehmers erfolgt von und nach 66851 Hauptstuhl. Für eine Fahrt innerhalb von 70 km von Hauptstuhl wird keine Gebühr erhoben, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Wenn die Fahrt zum und vom Standort die zuvor vereinbarte Entfernung überschreitet, werden die folgenden Reisekosten für jeden zusätzlichen Kilometer berechnet: 0,35 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
Wenn vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung.
Während der Reportage muss der Auftragnehmer kostenlos mit entsprechenden Getränken und Speisen versorgt werden.
Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Buchungen
Wenn eine Buchung von einer der Parteien, die ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausübt, storniert wird, gelten die folgenden Bestimmungen.
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde beweist, dass der Auftragnehmer einen geringeren oder überhaupt keinen Verlust erlitten hat oder dass der Auftragnehmer für die Kündigung verantwortlich ist.
Tritt der Kunde im Nachhinein von dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 35 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis.
Wenn der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen, für die er verantwortlich ist, keine Leistung erbringen kann, wird die Vorauszahlung an den Kunden zurückerstattet.
Alle Widerrufsrechte der Verbraucher bleiben unberührt.
Aufbewahrung von Titel, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Die Fotos bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde.
Der Kunde erwirbt ein einfaches Recht, die Fotos für private Zwecke zu verwenden (Drucke für den privaten Gebrauch, seine eigenen Social-Media-Profile, eigene private Websites usw.). Die Rechte, die Fotos zu reproduzieren und an Dritte zu übertragen, werden für private Zwecke gewährt.
Jede Übertragung zur Verwendung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner usw. dürfen Fotos nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.
Die Nutzungsrechte werden erst gewährt, wenn die Vergütung vollständig bezahlt wurde.
Der Auftragnehmer wird die Fotos auswählen. Der Kunde ist nicht berechtigt, alle Fotos zu erhalten.
Die Fotos dürfen nur in ihrer Originalversion verwendet werden.
Bestehende Metadateneinträge der Fotos müssen beibehalten werden.
Für den Auftragnehmer ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Der Kunde erklärt hiermit, dass er mit einer Veröffentlichung einer Auswahl der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch den Auftragnehmer sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen des Auftragnehmers einverstanden sind. Der Auftragnehmer darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für den Auftragnehmer dient. Sofern gewünscht legt der Auftragnehmer dem Kunden die Auswahl vorab zur Freigabe vor.
Der Kunde stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von seinem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilt der Kunde dem Auftragnehmer vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.
Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Standorte oder Gegenstände gelten. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat den Auftragnehmer zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Für indirekte Schäden wird keine Entschädigung gezahlt. Wenn der Auftragnehmer in der Sache haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf alle Schäden, die der Auftragnehmer als mögliche Folge einer Vertragsverletzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhergesehen hat oder die er bei der Sorgfaltspflicht hätte vorhersehen sollen.
Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugannullierung, Unfall usw.). Weder übernimmt der Auftragnehmer die Haftung für Materialausfälle (defekte technische Ausrüstung usw.), die nicht seine Schuld sind, noch für die daraus resultierende Unmöglichkeit, weitere Fotos zu machen.
Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um eine/n Ersatzfotografen/in, der/die auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des/der beauftragen Ersatzfotografen/in gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Anzahlungen/Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
Wenn es aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, nicht tatsächlich oder rechtlich möglich ist, die Buchung zum geplanten Datum auszuführen, versuchen die Parteien zunächst, einen alternativen Termin zu finden. Beide Seiten müssen andere Buchungen des Auftragnehmers berücksichtigen. Der Auftrag ist insbesondere dann nicht faktisch unmöglich, wenn es dem Kunden zumutbar ist, die Veranstaltung den veränderten Umständen anzupassen, um sie in einem veränderten Rahmen stattfinden zu lassen.
Kompensation, Zurückbehaltungs- und Abtretungsrecht
Der Kunde kann Zahlungen nur gegen Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgleichen, die entweder unbestritten sind oder von einem Gericht bestätigt wurden. Dasselbe gilt für die Geltendmachung von Aufbewahrungsrechten.
Jede Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
Textform
Ergänzungen und Änderungen der Vereinbarung zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von den oben genannten weiterhin Vorrang.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.07.2023.